Comicbilder bei Facebook

Einmal mehr schwappt eine MeMe-Kampagne über Facebook („Ich mag es auf dem Küchentisch“ lässt grüßen). Ziel der Kampagne ist es, Kindheitserinnerungen wieder zu erwecken und dazu soll man sein Profilbild austauschen und gegen ein Comicbild ersetzen. So ist dann Mickey Mouse, Captain Planet, Superman, Pokemon in den Profilen zu sehen und keine Bilder mehr der Facebook-Nutzer. Doch diese Comicbilder könnten auch zu Problemen führen. Denn die meisten Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendet man nun anstatt seines Bildes ein Comicbild, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann sogar zu teuren Strafen führen. Selbst wenn es sich nur um einen Ausschnitt eines Comicheldens handelt, verstößt dies gegen das Urheberrecht. Das lustige Facebook-Spiel kann also zu Unterlassungsklagen, Abmahnungen oder gar zu einem Rechtsstreit führen, Schadensersatz und Anwaltskosten inklusive! Wer solche Bilder bei Facebook als Profilbild einstellt, macht sie laut § 19a UrhG. öffentlich zugänglich.

Allerdings gibt es unter Anwälten auch schwarze Schafe und mahnen die Facebook-Nutzer ab, obwohl sie gar nicht die Vertreter der Zeichner und Filmstudios sind. Denn aus Angst vor höheren Strafen, zahlen die meisten Personen die Strafe, sobald sie eine Abmahnung oder eine Schadensersatzforderung bekommen. Dabei wird selten überprüft, ob der Anwalt auch die Rechteinhaber vertritt oder überhaupt
Verwertungsrechte hat. Ob es überhaupt zu Klagen kommen wird, ist fraglich. Denn als Rechteinhaber hat man ebenfalls ein Interesse daran, dass man sein Comic in der breiten Masse – vor allem völlig kostenlos – bekannt macht. Eine bessere Werbung für seinen Comic zu werben, kann es also nicht geben.

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Kommentare

3 Kommentare zu “Comicbilder bei Facebook”

  1. Ronny Roger am November 18th, 2010 21:13

    Yutti, da hasde im letzten Satz alles Wichtige zu diesem Thema zusammengefasst. Denn es ist einfach albern diese Urheberrechtsgeschichte so aufzubauschen, ist doch gar nicht mehr Sommer.

  2. ben am November 19th, 2010 12:02

    warum wird § 19a eigentlich so selbstverständlich angenommen? wenn es nur um “Freunde” geht, liegt die “Öffentlichkeit” m.E. nicht auf der Hand (auch wenn der Begriff im FB weit ausgelegt wird – ich für meinen Teil habe darunter niemanden, den ich nicht persönlich kenne). Ich denke, das steht und fällt mit meiner Auffindbarkeit für alle über die FB-Suchfunktion. Die aber kann ich abschalten.

  3. Busenbilder auf Facebook | zweinullig.de am November 24th, 2010 23:47

    [...] Bilder ihrer Lieblingscomics anstelle ihres Profilbildes einzusetzen. Allerdings verstoßen Comicbilder auf Facebook gegen das Urheberrecht. Vorteil gegenüber der Comicbilder-Aktion, die Nutzer haben keine Strafen [...]

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