In den letzten Tagen machte die Meldung die Runde, dass das Landgericht München angeblich ein Urteil gefällt hat, das Pornofilme nicht kreativ genug sind, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Im Umkehrschluss wurde dann daraus geschlussfolgert, dass man Pornos ganz ohne Furcht aus dem Internet laden könne. Die Seite iRights.info, die sich mit Fragen zum Urheberrecht und weiteren Rechtsgebieten beschäftigt bringt nun aber Licht ins Dunkel. Denn das Urteil sei kein Freifahrschein, dass man sich ab sofort Pornofilme legal aus dem Internet herunterladen könnte: „Tatsächlich aber erging lediglich ein Beschluss [..], kein Urteil. Auch haben die Richter des Landgerichts München nicht bewertet, ob Pornofilme urheberrechtlich schutzfähig sind – weder grundsätzlich noch bezogen auf die beiden Filme, um die es konkret ging.“
Somit müsse für jeden Film nun einzeln geprüft werden, ob es sich bei den Pornos um reine Pornographie handelt oder nur der reine sexuelle Vorgang abgefilmt werde und ob der Film somit tatsächlich kein Urheberschutz genießt, da die erforderliche Schöpfungshöhe fehlt. Wer sich nun weiterhin munter Pornos via Filesharing oder andersweitig aus dem Internet lädt, dem ist die Informationsplattform iRights.info ans Herz gelegt, dass sich mit dem kürzlich geschlossenen „Porno-Urteil“, das im Endeffekt doch keins war, en détail beschäftigt.
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