Die Posse um die Abmahnungswelle rund um das Pornoportal nimmt keinen Abbruch. Was war passiert? Die Anwaltskanzlei U+C hatte (Kanzlei Urmann und Collegen) hat im Namen der Schweizer Firma The Archive AG 10.000 Abmahnungen an Nutzer des Porno-Streamingportals redtube.com gesendet, die sich via redtube Pornofilme und -Clips angeschaut haben. Der Grund: die dort hochgeladenen Pornos sind illegal auf die Plattform geladen worden. Die Nutzer der Plattform sollen daher eine Strafgebühr von 250 Euro zahlen. Das Landesgericht in Köln beschloss, dass die Deutsche Telekom die IP-Adressen und passende Identität der Anschlussinhaber diverser Nutzer von redtube rausrücken müsse.
Daraufhin beauftragte die Schweizer Firma die Anwaltskanzlei. Die Frage stellte sich nun, inwiefern dies überhaupt rechtskräftig geschehen ist und inwieweit auch Nutzer von Streamingangeboten, wie es redtube, youporn, xhamster etc. sind, belangt werden können, schließlich haben sie die angebotenen Pornofilme nur angeschaut und nicht weiter verteilt oder gar hochgeladen, wie es in Tauschbörsen üblich ist. Die Frage stellt sich natürlich auch ob Pornofilme urheberrechtlich schutzfähig sind, da es sich bei Pornos um reine Pornographie handelt oder nur der reine sexuelle Vorgang abgefilmt werde und ob der Film somit tatsächlich kein Urheberschutz genießt – siehe „Die Porno-Ente – sind Pornos nun legal oder nicht?“
Wie kam aber die klagende Firma an die IP-Adressen? Dass redtube die IP-Adressen freiwillig an The Archive herausgerückt hat, scheint ausgeschlossen. Möglicherweise wurden die Pornos mit einer Art Trojaner infiziert – der könnte beispielsweise als Werbebanner getarnt gewesen sein und dieser hat Adressen der Pornoschauer an das Unternehmen weitergeleitet. Stimmt diese Theorie, wäre dies hochgradig illegal. Nun drehen die Nutzer von redtube.com den Spieß aber um und verklagen ihrerseits die klagende Kanzlei. Denn angeblich hat man das Kölner Landgericht getäuscht und so wurde für das Gericht nicht ersichtlich, dass es sich bei redtube um ein Streamingportal handelt. Nun klagen die Nutzer, dass bei dem vorliegenden Fall der persönliche Datenschutz verletzt wurde.