Da die britische Abmahnkanzlei ACS:Law versehentlich eine Liste mit Namen ins Netz stellte, die von der Kanzlei wegen illegaler Porno-Downloads abgemahnt worden sind, schaltet sich nun die britische Datenschutzbehörde ein. Pikanterweise kann man der Liste nicht nur Namen der Personen lesen, die sich illegalerweise im Internet Pornofilme gezogen haben, sondern auch deren Adressen und Kreditkartennummern. Die Liste war öffentlich geworden, nachdem die Onlineaktivisten von 4chan die Seite der Anwaltskanzlei mit DDoS-Abfragen überflutete, um die Seite der Kanzlei zu überlasten. Dummerweise hat die Kanzlei eine Backup-Datei auf den Server geladen, in denen sich die Namen der Personen, die sich Pornofilme heruntergeladen haben, zu lesen waren.
Nun ist diese Porno-Liste auf diversen Torren-Seiten wie zum Beispiel The Pirate Bay zu finden. Insgesamt soll ACS:Law circa 5300 Personen abgemahnt haben, die sich unerlaubterweise Pornos heruntergeladen haben. Die Personen der Liste könnten nun Opfer diverser Betrüger werden, die die Liste mit Namen und Kreditkarteninformationen nutzen, somit ist der Fehler von ACS:Law ein Fall für die Datenschutzbehörde. Zyniker behaupten, dass geschieht der Kanzlei ganz recht, schließlich sind sie dafür bekannt, massenhaft Abmahnungen zu versenden, ohne genaue Informationen über illegale Downloads der beschuldigten Personen zu haben. Nun soll die Kanzlei zu 500,000 Pfund (rund 580,000 Euro) verurteilt werden, da sie die Liste der Porno-Konsumenten samt Adressen und Kreditkarteninformationen – wenn auch versehntlich – öffentlich gemacht hat. Die Personen aus der „Porno-Liste“ sollen übrigens pro Verstoß zwischen 350 und 700 Pfund (circa 400-800 Euro) zahlen. Der Großteil der Personen wird diesen Betrag aus Angst vor einer Blosstellung in einem Gerichtsverfahren wegen Pornos zu sitzen, sicherlich ohne Muren zahlen.
geleakte Liste vermeidlicher Porno-Piraten im Internet
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