Kino.to war einst die Lieblingsseite vieler Filmfans, die anstatt ins Kino zu gehen, die neuesten Kinofilme lieber umsonst auf ihren Computer herunterladen wollten. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Streaming-Seite kino.to dichtgemacht hat. Wenige Stunden nach der Schließung von kino.to schossen dann aber kino.to-Kopien und Copycats aus dem virtuellen Boden des Internets. Doch nach dem Ende der beliebten Streamingseite, kann es für die User von kino.to ein Nachspiel geben, denn die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun gegen die Nutzer von kino.to, die die Seite als Premiumkunde nutzten. Die Staatsanwaltschaft hat die PayPal-Daten der User sicherstellen lassen und nun droht den Nutzern eine Strafverfolgung aufgrund Urheberrechtsverletzung (mehr zum Thema: kino.to: legal oder illegal?).
Die User von kino.to haben beim Anschauen der Filme und Serien Daten auf die eigene Festplatte geladen. Auch wenn dies beim Streamen nur zeitlich begrenzt passiert, Download ist Download, so die Begründung. Natürlich vertritt auch die Filmindustrie diesen Standpunkt. Und so könnte es jederzeit zu zivilrechtlichen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen kommen können. Die Strafe für die Nutzer soll dabei vergleichsweise gering ausfallen. Von 10 Euro je Stream beziehungsweise Download ist die Rede. Derzeit soll die Staatsanwaltschaft aber prüfen, ob die User von kino.to sich anstatt Urheberrechtsverletzung nur wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar gemacht haben, als sie sich Kinofilme auf kino.to angeschaut haben.
Lustig, die Staatsanwaltschaft sagt 10 Euro pro Steam. Wenn jedoch die Privatwirtschaft anklagt sind es 500 Euro pro Lied….