Für viele ist der Begriff Schwarmfinanzierung noch ein völlig neuer Begriff. Andere kennen bereits das englische Wort Crowdfunding, denn vor allem in den USA ist diese Art der Finanzierung bisher ein gängiges Finanzierungs-Instrument. Sogenannte Startups, also neugegründete Unternehmen, versuchen so an das nötige Kapital zu kommen, um ihre Geschäftsideen verwirklichen zu können. Wie funktioniert das denn genau?
Funktion, Plattformen, Markt und Chancen
Im Prinzip versucht man das nötige Startkapital für die Umsetzung einer Geschäftsidee mit Hilfe vieler Investoren zu sammeln. Die meisten Gründer haben sehr innovative, sogar bahnbrechende Ideen. Bei der Frage der Finanzierung werden dann meist die ersten Hürden sichtbar. Viele Startups haben es sehr schwer bei Banken an das erforderliche Kapital zu gelangen.
Kleinanleger dagegen bekommen bei den meisten Banken sehr niedrige Zinsen. Bei der Schwarmfinanzierung kommen diese beiden Welten über eine Plattform zusammen. Jeder einzelne Investor hat so die Möglichkeit, nach genauer Sichtung von Idee, Gründerteam und Umsetzungsvorschlägen, Beträge in der Höhe seiner Wahl zu investieren. Alle Informationen werden von den Gründern auf Online-Plattformen wie „seedmatch“ oder „kickstarter“ zur Verfügung gestellt. Dabei hofft der Anleger natürlich auf den Erfolg, der mit einer Investition unterstützten Geschäftsidee.
Da diese Art der Finanzierung immer beliebter wird und sich im Moment ein rasant wachsender Markt entwickelt, gibt es auch entsprechend viele Anbieter. Auf den meisten Plattformen, wird in der Regel solange gesammelt, bis die benötigte Summe erreicht worden ist. Erst dann wird das Geld den Gründern zur Verfügung gestellt. Das kann je nach Idee – hierbei geht es vor allem um Originalität, Realisierbarkeit und Interesse – sehr schnell gehen. Wie beispielsweise bei dem neulich auf der CeBIT vorgestellten Cognitoys, also einem sprechenden Dino der Firma Elemental Path. Das Spielzeug antwortet auf Fragen, die von Kindern gestellt werden und macht sogar Witze. Das Geld wurde über die Plattform kickstarter.com gesammelt, um die erste Charge der Spielzeuge produzieren zu können. So wurden innerhalb von knapp einen Monat sagenhafte 275.000 Dollar von 2.250 Anlegern eingesammelt. Ob diese Idee ein großer Erfolg wird, zeigt sich sicherlich in den nächsten Monaten zeigen.
Schwarmfinanzierung birgt auch hohe Risiken
Anleger investieren, um entweder am Gewinn beteiligt zu werden oder später bei Ausstieg die Anteile gewinnbringend verkaufen zu können. Startups versprechen in der Regel hohe Renditen und erbringen – bei Erfolg – deutlich mehr Ertrag als klassisch angelegtes Geld. Allerdings wie jeder weiß, gilt auch hier: Je höher die erwartete Redite, desto höher auch das Risiko. Und diese Anlageform birgt in der Tat hohe Ausfallrisiken. Das kann verschiedene Gründe haben. Sei es zum Beispiel aus fehlenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen der Gründer, das ausbleibende Interesse der Kunden oder vielleicht unzureichendes Marketing. Eben Probleme, die sich gerade bei Neugründungen ergeben können, da sich die Gründer meist auf neuen Terrain bewegen. Erst neulich wurde die Firma VibeWrite UG (haftungsbeschränkt) mit ihren Vibewrite-Stift damit bekannt, dass sie drei Monate nach der erfolgreichen Schwarmfinanzierung (bei www.seedmatch.de) die Insolvenz anmelden mussten. Dabei hatten Sie eine stattliche Summe von 560.000 Euro (über 500 Anleger) übernommen. Das Geld ist nun weg und gegen den Geschäftsführer wird nun wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung von der Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt. Das ist für die Investoren dieser Schwarmfinanzierung sehr ärgerlich, da in diesen Fall leider nicht die Idee selbst gescheitert ist.
Der Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz und der Schwarm
Der Bund versucht gerade mit dem Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes die Risiken für Kleinanleger einzuschränken, da nach Angaben des Gesetzesentwurfes „In jüngster Zeit […] Anleger durch Investitionen in Vermögensanlagen erhebliche Vermögenseinbußen erlitten […]„.
Das würde für Schwarmfinanzierung folgendes bedeuten: Kleinanleger dürften sich demnach prinzipiell nur mit Summen Höhe von 1.000 Euro beteiligen. Die maximale Grenze von 10.000 Euro Anlagekapital ist nur erlaubt, wenn der Investor Nachweise für Vermögen und Einkommen erbringt sowie ein unterschriebenes Infoblatt zur Dokumentation an den Crowdingdienstleister schickt.
Das wird im Moment allerdings kontrovers diskutiert, so konnte die BITKOM mit Hilfe einer Blitzumfrage feststellen, dass dieses Gesetz viele Anleger aus Schwarmfinanzierung eher abschrecken würde. Das würde wiederum dazu führen, dass es für Gründer am Standort Deutschland wieder deutlich schwieriger wäre, Geld für Geschäftsideen zu generieren.
Wenn man allerdings bedenkt, dass schon dem Begriff nach ein Schwarm aus vielen Individuen besteht, so sollte doch die Höhe der Standardanlagesumme von 1.000 Euro ausreichend sein. So ist zu vermuten, dass dies Schwarmfinanzierung in Deutschland weiterhin im Aufwind bleiben wird, dabei aber zusätzlich die Risiken für (nicht professionelle) Investoren etwas geschmälert werden.
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