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Comicbilder bei Facebook

Einmal mehr schwappt eine MeMe-Kampagne über Facebook („Ich mag es auf dem Küchentisch“ lässt grüßen). Ziel der Kampagne ist es, Kindheitserinnerungen wieder zu erwecken und dazu soll man sein Profilbild austauschen und gegen ein Comicbild ersetzen. So ist dann Mickey Mouse, Captain Planet, Superman, Pokemon in den Profilen zu sehen und keine Bilder mehr der Facebook-Nutzer. Doch diese Comicbilder könnten auch zu Problemen führen. Denn die meisten Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Verwendet man nun anstatt seines Bildes ein Comicbild, ist dies ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann sogar zu teuren Strafen führen. Selbst wenn es sich nur um einen Ausschnitt eines Comicheldens handelt, verstößt dies gegen das Urheberrecht. Das lustige Facebook-Spiel kann also zu Unterlassungsklagen, Abmahnungen oder gar zu einem Rechtsstreit führen, Schadensersatz und Anwaltskosten inklusive! Wer solche Bilder bei Facebook als Profilbild einstellt, macht sie laut § 19a UrhG. öffentlich zugänglich.
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IBMs Patentanmeldung für Lol und Rofl sorgt für Verwirrung

„Lol” und „Rofl” haben sich ja mittlerweile schon in der Alltagssprache etabliert. Nachdem in den letzten Tagen die Meldung veröffentlicht wurde, dass IBM sich die Patentrechte an Abkürzungen für „Lol“ oder „WTF“ gesichert hat, hatten viele Internetnutzer schon Angst, dass sie abgemahnt werden, da sie via Twitter, SMS oder in E-Mails diese Abkürzungen nutzen. Allerdings ist diese Angst unberechtigt, denn nicht die Rechte an den Abkürzungen hat sich IBM am 29.Dezember 2009 gesichert, sondern die Rechte, für eine Technologie, die Abkürzungen wie „Lol“, „RTFM“ und „Rofl“ in Mails und SMS in die korrekte Langform übersetzt, also aus Lol „Laughing out loud“ machen kann.
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